Was tun wenn ein Erdstall entdeckt wird ?

So bald wie möglich den Einstieg oder die Einbruchstelle sichern, damit keine Unfälle passieren können (z.B. mit Brettern abdecken und einzäunen). Über erdstallforschung.de Kontakt aufnehmen oder die Rufnummer 0171 33 52 445 wählen. Kontakt

Reingehen oder nicht ?

Unterirdische Gänge müssen immer sehr vorsichtig betreten werden, da sie oftmals nicht ausgemauert oder abgestützt sind und baufällig sein können. In tiefer gelegenen Abschnitten kann Sauerstoffmangel herrschen. Die sogenannten Erdställe gelten als fundleer, es gibt daher dort unten niemals wertvolle Gegenstände. Am besten alles so belassen und warten bis Fachleute eintreffen.

Was passiert nach Bekanntgabe einer Entdeckung ?

Ein Erdstall kann in vielen Fällen für die Nachwelt erhalten werden ohne die weiteren, örtlichen Bauvorhaben zu behindern (z.B. Sicherung der Einbruchstelle/Einstieg mit einem Kanalschacht oder Überdeckung mit einer Betonplatte, Zustieg über den Keller eines Neubaus). Die Erdställe sind Bodendenkmale und daher meldepflichtig. Im Einverständnis mit dem Grundstückseigentümer und nach Abklärung mit der unteren Denkmalschutzbehörde können die Gänge vermessen, dokumentiert und wenn möglich gesichert werden.

Probleme mit den Ämtern ?

Ein Denkmal im Garten oder im Keller ist für viele Grundstückseigentümer ein Problem, da es möglicherweise mit Kosten verbunden ist. Wir helfen bei der Vorgehensweise und vermitteln mit den Ämtern. Alternativ empfiehlt es sich mit dem zuständigen Kreisheimatpfleger Kontakt aufzunehmen um die Situation zu klären.